Freifunk Kiel

06.07.2017 - Protokoll Freifunk Treffen

Wer hätte das gedacht? Erfolgreiche Klage gegen die VDS!

Seit dem 01. Juli hätte eigentlich die Vorratsdatenspeicherung (VDS) von allen Providern umgesetzt werden sollen. In den letzten Wochen haben sich aber einige Änderungen ergeben.

Der Freifunk Reinland e.V. wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) explizit von der Pflicht zur VDS befreit [1]. Die Befreiung ist nicht exklusiv für den Freifunk Reinland e.V. ausgestellt, sondern gilt auch für andere Freifunk Gruppen mit ähnlicher Infrastruktur.

Außerdem hat der Provider Spacenet vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen Eilantrag auf Befreigung von der VDS gestellt und bewilligt bekommen [2]. Da diese Befreigung erstmal nur als Einzelfall gilt, hätten andere Provider ebenfalls klagen müssen. Um diesen Klagen zuvor zu kommen hat die BNetzA angekündigt, die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung bei Providern zunächst nicht durchzusetzen [3].

Das Gesetz zur VDS ist allerdings trotzdem weiterhin aktiv. Am Bundesverfassungsgericht liegen bereits seit einiger Zeit Verfassungsbeschwerden vor, die allerdings nicht mehr in 2017 verhandelt werden sollen [4].

Für uns bedeutet diese Entwicklung, dass wir unsere Infrastruktur weiter betreiben können. Auch können wir wieder unsere Einführung von öffentlichen IPv6 Adressen verfolgen.

Störerhaftung: Telemedienänderungsgesetz nun in der Dritten Runde

In der letzten Sitzungswoche wurde im Bundestag die dritte Änderung am Telemediengesetz beschlossen [5]. Die Änderung hat schlussendlich die Störerhaftung auch für private Betreiber von offenen WLAN-Netzen abgeschafft. Somit können auch private Anbieter nicht mehr für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern im Netz belangt werden und auch keine Abmahnungen mehr erhalten.

Statt dessen sind in dem neuen Gesetz allerdings Möglichkeiten für Netzsperren vorgesehen. Das bedeutet, dass im Falle von Urheberrechtsverletzungen der Betreiber des Netzes dazu verpflichtet werden kann, einzelne Webseiten oder auch Port im Netz zu sperren. Inwieweit diese Sperren praktisch umsetzbar sind, muss noch gezeigt werden. Die Probleme des sog. Overblockings, also der Kollateralschäden der Netzsperren, sind noch bisher ungeklärt.

Da somit das Risiko für Privatleute durch direkte Ausleitung gesunken ist, kann eine Option in die Firmware integriert werden, mit dem der Freifunk Verkehr nicht mehr durch die Gateways geleitet werden muss. Diese Option sollte allerdings nur auf expliziten Wunsch des Knotenbetreibers aktiviert werden und mit einer eindeutigen Warnung versehen werden.

Gemeinnützigkeit von Freifunk

Bereits im März wurde im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Anerkennung von Freifunk als Gemeinnützig verabschiedet. Diese Initiative wurde somit in den Bundestag überwiesen. Leider wurde die Initiative im Bundestag so lange verzögert, dass sie in dieser Legislatur nicht mehr verabschiedet werden konnte [6].

Für die nächste Legislatur wurde bereits eine neue Gesetzesinitiative angekündigt, also hoffen wir auf eine Besserung. Wir sollten uns darauf einstellen in Zukunft für unsere Belange auch Lobbyarbeit zu leisten.

Diverses

Günstige Router

Es gab ein Sonderangebot für TP-Link WR-1043 V4. Zur Zeit sind also einige Geräte für 31 Euro im Freifunk Regal zu finden. Der WR-1043 ist immernoch ein sehr guter Router für Freifunk. In Zukunft müssen wir allerdings einen neuen, günstigen Standardrouter finden. Der WR-841 hat leider für zukünftige Gluon Versionen nicht genug Speicher, der WR-842 ist nicht mehr zuverlässig zu bekommen. Als neues Model ist der TP-Link Archer C25 ein interessantes Modell, allerdings nocht nicht sauber von Gluon unterstützt.

Freifunk und Kirche

Daniel Kuhl, Pastor in der Kirche in Neumühlen-Dietrichsdorf hat sich für das Engagement der Freifunker bedankt. Die Kirche versorgt die nahegelegene Flüchtlingsunterkunft mittels Freifunk. Er regt an, weitere Kirchen über Freifunk zu informieren und hier eine weitere Verbreitung zu erreichen. Auch die Nutzung von Dachflächen der Kirche könnte möglich sein.

Leider sind die Kirchen sehr heterogen organisiert, so dass die bisherigen Reaktionen sehr gemischt ausfallen. Mit Beharrlichkeit könnte hier aber eine große Masse der Bevölkerung mit Freifunk in Kontakt gebracht werden.

Das nächste Freifunk Treffen findet planmäßig am 04.08.2017 statt.

[1] https://netzpolitik.org/2017/erleichterung-freifunker-muessen-keine-vorratsdaten-ab-juli-speichern/
[2] https://netzpolitik.org/2017/oberverwaltungsgericht-nrw-vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-eu-recht/
[3] https://netzpolitik.org/2017/bundesnetzagentur-erst-einmal-keine-pflicht-zur-vorratsdatenspeicherung/
[4] https://digitalcourage.de/blog/2017/bundesverfassungsgericht-will-vorratsdatenspeicherung-2017-nicht-verhandeln
[5] https://netzpolitik.org/2017/wlan-gesetz-bundestag-schafft-stoererhaftung-endlich-ab-ermoeglicht-aber-netzsperren/
[6] https://netzpolitik.org/2017/freifunk-keine-anerkennung-von-gemeinnuetzigkeit/